Bericht des Vereins „IG-Wallersee“ an seine Mitglieder und die Unterstützer der Petition
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Unterstützer der Petition!
Die Zeit seit der Vorstandswahl im Mai war sehr arbeits- und abwechslungsreich.
Unter anderem haben wir im Salzburger Landtag eine Petition eingereicht, die sich auf die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft gestützt hat.
Möglich war das Ganze nur durch die grandiose Unterstützung des Landtagsabgeordneten Helmut Naderer mit seinem Team vom Landtagsklub „FWS-Freie Wähler Salzburg“ (vormals Team Stronach), durch die Unterstützung
der SPÖ Salzburg unter dem Parteivorsitzenden Walter Steidl, Landtagsabgeordneten Othmar Schneglberger und Landesgeschäftsführer Hannes Mathes, ferner des Landtagsabgeordneten Friedrich Wiedermann von der FPS Liste Dr. Karl Schnell mit seinem Team, ins besonders Gemeinderat von Henndorf, Hannes Spöttl.
Ihnen gebührt ein besonderer Dank, dass sie sich so stark für Bürger einsetzen, die sonst von Beamten und Politikern der Landesregierung „überfahren“ werden, so wie es die Volksanwaltschaft unter der Federführung von Dr. Gertrude Brinek im Missstandsbericht an die LReg. sowie in den ORF-Sendungen „Bürgeranwalt“ in klaren Worten dargelegt hat.
Die Petition wurde – erwartungsgemäß – mit den Stimmen der ÖVP und Grünen abgelehnt. Ihre Behandlung erweckte leider nur den Eindruck eines „abgekarteten Schauspiels“, auf unsere Sachargumente wurde wieder nicht eingegangen. Um das neue Bewirtschaftungssystem zu rechtfertigen, wurden nur – wie zuvor in den Medien – beschämende Neidreflexe gegen uns „Privilegienritter“ geschürt.
Anzusehen ist dies auf unserer Homepage unter dem Link: https://ig-wallersee.org/petition-abgelehnt/
Bisher haben wir aber immerhin erreicht, dass (durch die Flächenvergrösserung im Flachuferbereich) besonders benachteiligten Seehäuslern eine Reduktion der Miete um -15% und -50% angeboten bzw. versprochen worden ist.
Außerdem hat LHStV Dr. Stöckl nach der Petitionsbehandlung eine Entschärfung der uns neu auferlegten Abbruchverpflichtung bei Vertragsende zugesagt.
In den Verträgen sind dazu aber noch große Ungereimtheiten enthalten bzw. scheinen wichtige und zugesagte Vertragsbestandteile gar nicht auf.
Unserer Meinung nach ist der vom Land vorgelegte Vertrag nach wie vor in weiten Teilen völlig unangemessen und rechtswidrig.
Unser Bestreben ist es daher weiterhin, ein für beide Vertragsseiten faires Vertragsergebnis zu erreichen.
Leider verschließt sich die Liegenschaftsverwaltung unter der Ressortführung von LHStV Dr. Stöckl diesen von der Volksanwaltschaft unterstützten Bemühungen. Sie will ihr neues Bewirtschaftungssystem offenbar mit Brachialgewalt zu Lasten der vernachlässigbaren Wählergruppe „Seehäusler“ durchsetzen.
Es wird also noch viel Arbeit, Ausdauer und auch Widerstandskraft erfordern.
Gerade deshalb brauchen wir untereinander weiterhin Solidarität und gegenseitige Unterstützung.
Mit besten Grüßen
Der Vorstand
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