Sie sehen hier das Beispiel einer wundersamen Grundvermehrung. Es wurde nach der durch die Landesregierung 2005 beauftragen und im Zuge der Umstellung von Uferfläche auf Quadratmeter bereits durchgeführten Vermessung die Liegenschaft erneut von der Firma Terra Cognita „exakt“ vermessen. Berücksichtigt wurde dabei sogar der Schatten der Bäume im Wasser (unbedingt zum Grundstück zu zählen!), unberücksichtigt blieb allerdings der §8 des WRG, nachdem diese Uferflächen dem Gemeingebrauch dienen, also nicht an Einzelne zu vermieten sind…
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