Wasserqualität als Wertminderung!

Wasserqualität als „Wertminderung“  unserer teuren Seegrundstücke:

Die Wasserqualität des Sees:

Es besteht unserer Meinung nach der dringend Verdacht für illegale Entleerung der Schwemmentmistungen bei umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben in die zufließenden Gewässer. Der Wallersee ist nach eigenen Angaben der LRG der einzige See, dessen Wasserqualität in den letzten Jahren abgenommen hat. Lediglich der Grabensee „nebenan“ weist eine ähnlich hohe Konzentration an Phosphaten auf und auch er ist von großen landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Wenn man die Bilder im Video sieht, kann man durchaus auf den Verdacht kommen, die Verursacher erkennen zu können.
vgl:

https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Seiten/grsee.aspx

Zitat aus dieser Seite:
„Entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die mit den Novellen des Wasserrechtsgesetzes 2003 und 2005 in nationales Recht überführt wurde, sind alle Gewässer Österreichs bis zum Jahr 2015 in einen zumindest guten Gewässerzustand zu überführen. Das betrifft die Fließgewässer, das Grundwasser und auch die Seen.“
Die LRG setzt wohl nicht die richtigen Schritte, um dieses Ziel zu erreichen.
Hierzu darf ich Ihnen die folgenden Gedanken im Video nahebringen:

Es gibt  neuerdings Tage mit 40cm hohem weißbraunen Schaum am Ufer – wie in den 80er Jahren vor dem Kanalbau…

Schaum

Natürlich sieht es am See nicht immer so aus. Aber speziell nach zuvor angekündigten Regenfällen und darauffolgendem Wellenschlag kann man es regelmäßig beobachten. Dies unterstützt die Vermutung auf billige Entsorgung von Gülle in dieser Art und Weise. Und: es riecht dann auch eindeutig danach, wie wohl jeder Anrainer bestätigen kann.
Man kann nur vermuten, wie wohl die Fischeribetreiber darüber denken…

So eine massive Einschränkung der Nutzbarkeit des Sees als Badesee ist sicherlich als gewichtiges „Abwertungskriterium“ für die Preisbestimmung der umliegenden Mietgrundstücke anzunehmen.

Eine weitere massive Wertminderung der Mietgrundstücke stellt der steigende Muschelbefall bei steinigem Seegrund dar:

durch Muscheln zerschnittene Surfschuhe

Dies ist das „Werk“ der Muscheln an meinen Surfschuhen nach nicht einmal einer Saisonen Benutzung!  Die Wunde am Zeh heilte erst nach einigen Tagen ab.

Man kann sich vorstellen, wie die Füße von Schwimmern ohne Schuhe aussehen, wenn sie hier bei uns „an Land“ gehen. Wir hatten auch schon Schnitte an den Händen durch Schwimmbewegungen am Ufer.

Natürlich kann die Landesregierung nichts für diesen Muschelbefall – aber wir können auch nichts dafür!
Tatsache ist, dass dies eine Wertminderung der Mietgrundstücke bedeutet und somit die Preisbildung der Landesregierung im Vergleich zu anderen Seen ohne Muscheln bei unseren Mieten massiv in Frage stellt.

Im uns aufgezwungenen Vertragstext müssen wir übrigens die Haftung für die Vertragsflächen übernehmen…
Man findet die Textstelle im Vertrag unter V – Allgemeine Nutzungsbedingungen Punkt 4:

zum Vergrößern bitte klicken!

Man fragt sich schon, wie das im Fall der Muscheln gehen soll.
Zuvor kann man lesen:

zum Vergrößern bitte klicken!

Aber wir sollen die Haftung übernehmen? Offensichtlich auch für Schäden, die durch Muscheln entstehen, denn wir müssen die Randflächen im Wasser, die häufig oder ständig überschwemmt sind, trotz unseres Protestes nun auch mit-Mieten!
Wie oben im Punkt 4 gefordert, informieren wir die Landesregierung und die Öffentlichkeit nun auf diese Weise über diesen von uns nicht verursachten Misstand, der einer gefahrlosen Nutzung offensichtlich im Weg steht, den wir aber nicht ändern können.
Rechtssicherheit im Vertrag sieht anders aus!