Schützenswerte Uferzonen

Liebe Mitglieder!
Wir möchten Euch daran erinnern, dass es an unserem schönen See durchaus Zonen gibt, die der Natur überlassen sind und denen man sich in bestimmten Zeiten nicht nähern sollte.
Die LRG hat dazu einen Info-Flyer herausgebracht, über den wir Euch hiermit in Kenntnis setzen wollen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass oft genau in jenen Zonen, die aufgeführt sind, auch Aufenthaltsmöglichkeiten für Badegäste bestehen und auch genutzt werden.

Nachweis der Vermietung von Unterwasserflächen

… bei Vorhandensein eines Häuschens mit mehr als 10 Quadratmetern Fläche (!) unabhängig von dessen Lage auf der Parzelle ist der höhere Tarif für Bauten für die gesamte Mietfläche zu zahlen, selbst wenn der überwiegende Teil Grünfläche oder Gewässer ist!

Ein Beispiel: Bebauung mit ca 20 m2 bedeutet kein „Wiesentarif“ für die Restfläche von ca 730 m2, davon im Wasserbett über 360 m2 (!):
Die gesamte Fläche wird von der Landesregierung mit dem höchsten Tarif für bebaute Flächen veranschlagt.