Unterlagen zur Besprechung mit LH-STV. Dr. Stöckl am 30.8.2017

Grundlagen zur Besprechung mit LH-STV. Dr. Stöckl am 30.8.2017 um 15:00 im Amt:  Beginn: Begleitschreiben zu offenen Punkten der Besprechung  Inhaltsverzeichnis des übergebenen Aktenordners samt Nachweisen:  A  Rechtsverbindlichkeit Informationsblatt 2006 B  Vertrag 2006 C  Vertrag 2015 D  mit uns verhandelte und von Dr. Stöckl gewährte Nachlässe E  Vertrags – Text – Analyse 2015-2016 F  Gesprächsnotiz Land SBG + Anrainervertreter 22.3.2016 G  Gesprächsnotiz Dr. Stöckl – Anrainervertreter 14.11.2016 H  Erklärungen zur fehlerhaften Flächenberechnung aufgrund falscher Seespiegel-Annahme I  Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft J  Fehlerhafte Antwortsteile der LRG an die Volksanwaltschaft K  Nochmals wegen Aussage „in Abstimmung mit..“ L  Gutachten Hagenstein Ronacher 10/2014 M  Fehlerhafte Stellungnahme des Dr. Nagl zum Gutachten Ronacher Hagenstein + unsere Analysen N  Gutachten Arch. Schlager zum Pfahlbau Zell am Moos O  Antwort Hagenstein und Ronacher’s auf Dr. Nagls Stellungnahme P  Zum Einschätzen des überhöhten LRG-Preises: Gutachten Hölzl-Huber Strandbad Henndorf Q  Beispiel Mietpreisangebot Fuschlsee 1000m2 – 1.250€ 9-2016 – ortsüblicher Preis. R  Wehr – Abflussbauwerk – öffentliche Bekanntmachungen S  Pressemeldungen und Leserbriefe T  Artikel Dr. Grafinger zu Gültigkeit WRG§8 U  Petition im Landtag V  Befragung der Bürgermeister zur Aussage Dr. Stöckls zur „intensiven Zusammenarbeit“.. W  Umfrage unter den Mitgliedern der IG zum Zustandekommen der Zustimmungen zum Vertrag X  Nachweis der Versuche der LRG, durch „psychologischem Zwang“ zur Unterschrift zu kommen Y  Ungleichbehandlungen zwischen privaten Mietern-Pächtern bei Preisbildung Z  Beispiele Schriftverkehr zwischen LRG und Vereins-Obmann A1  Nachweis der fehlerhaften Nachlass-Kriterien 10+5% (flaches Ufer, Berechnungs-Unstimmigkeiten (Leitich, Waschgler uA.)) B1  bisher vernachlässigte Pflicht des Grundeigentümers zur Pflege bei vertragslosem Zustand C1  Sammlung Rechtstexte in Bezug auf unseren Fall D1 OGH-Urteil in vergleichbarem Fall zum §8WRG – Gültigkeit des Wasserbettes des Sees und daraus folgende Unvermietbarkeit – Vgl. Artikel Dr. Grafinger in „T“

Leserbrief von Obmann-Stv. Erich Holfeld bezüglich Marieninsel und Dr. Rösslers Antwort

Videodokumentation dazu

Frau Dr. Rösslers Antwort:

Sehr geehrter Herr Holfeld!

Ich darf Sie als für Naturschutz zuständiges Mitglied der Landesregierung
informieren, welche Schritte nach ihrem Schreiben vom 10. Juli gesetzt
wurden:
Der Bezirksleiter der Berg- und Naturwacht hat seit vergangener Woche
verstärkt Kontrollen durchgeführt und sich die Situation vor Ort genau
angesehen. Geplant ist jedenfalls zusätzliche Schutzgebietskennzeichnungen
anzubringen, die an Hand von Piktogrammen darauf hinweisen, dass Zelten und
Campieren auf der Marienhalbinsel verboten ist. Auch die Kontrollen werden
weiter verstärkt stattfinden, um die beschriebenen Missstände zu
unterbinden. Darüber hinaus wurden Gespräche mit Anrainern geführt.
Die Bezirkshauptmannschaft wurde von uns ebenfalls unmittelbar nach Erhalt
ihres Schreibens über die Missstände informiert. Mit dieser und dem
Naturschutzbeauftragten für den Flachgau soll ein Konzept erarbeitet werden,
damit dieser naturbelassene Seezugang in seiner landschaftlichen Schönheit
und in seiner Erholungsfunktion für alle erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Rössler