Grundlagen zur Besprechung mit LH-STV. Dr. Stöckl am 30.8.2017 um 15:00 im Amt: 

Beginn: Begleitschreiben zu offenen Punkten der Besprechung 

Inhaltsverzeichnis des übergebenen Aktenordners samt Nachweisen: 

A  Rechtsverbindlichkeit Informationsblatt 2006

B  Vertrag 2006

C  Vertrag 2015

D  mit uns verhandelte und von Dr. Stöckl gewährte Nachlässe

E  Vertrags – Text – Analyse 2015-2016

F  Gesprächsnotiz Land SBG + Anrainervertreter 22.3.2016

G  Gesprächsnotiz Dr. Stöckl – Anrainervertreter 14.11.2016

H  Erklärungen zur fehlerhaften Flächenberechnung aufgrund falscher Seespiegel-Annahme

I  Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft

J  Fehlerhafte Antwortsteile der LRG an die Volksanwaltschaft

K  Nochmals wegen Aussage „in Abstimmung mit..“

L  Gutachten Hagenstein Ronacher 10/2014

M  Fehlerhafte Stellungnahme des Dr. Nagl zum Gutachten Ronacher Hagenstein + unsere Analysen

N  Gutachten Arch. Schlager zum Pfahlbau Zell am Moos

O  Antwort Hagenstein und Ronacher’s auf Dr. Nagls Stellungnahme

P  Zum Einschätzen des überhöhten LRG-Preises: Gutachten Hölzl-Huber Strandbad Henndorf

Q  Beispiel Mietpreisangebot Fuschlsee 1000m2 – 1.250€ 9-2016 – ortsüblicher Preis.

R  Wehr – Abflussbauwerk – öffentliche Bekanntmachungen

S  Pressemeldungen und Leserbriefe

T  Artikel Dr. Grafinger zu Gültigkeit WRG§8

U  Petition im Landtag

V  Befragung der Bürgermeister zur Aussage Dr. Stöckls zur „intensiven Zusammenarbeit“..

W  Umfrage unter den Mitgliedern der IG zum Zustandekommen der Zustimmungen zum Vertrag

X  Nachweis der Versuche der LRG, durch „psychologischem Zwang“ zur Unterschrift zu kommen

Y  Ungleichbehandlungen zwischen privaten Mietern-Pächtern bei Preisbildung

Z  Beispiele Schriftverkehr zwischen LRG und Vereins-Obmann

A1  Nachweis der fehlerhaften Nachlass-Kriterien 10+5% (flaches Ufer, Berechnungs-Unstimmigkeiten

(Leitich, Waschgler uA.))

B1  bisher vernachlässigte Pflicht des Grundeigentümers zur Pflege bei vertragslosem Zustand

C1  Sammlung Rechtstexte in Bezug auf unseren Fall

D1 OGH-Urteil in vergleichbarem Fall zum §8WRG – Gültigkeit des Wasserbettes des Sees und daraus folgende Unvermietbarkeit – Vgl. Artikel Dr. Grafinger in „T“

Videodokumentation dazu

Frau Dr. Rösslers Antwort:

Sehr geehrter Herr Holfeld!

Ich darf Sie als für Naturschutz zuständiges Mitglied der Landesregierung
informieren, welche Schritte nach ihrem Schreiben vom 10. Juli gesetzt
wurden:
Der Bezirksleiter der Berg- und Naturwacht hat seit vergangener Woche
verstärkt Kontrollen durchgeführt und sich die Situation vor Ort genau
angesehen. Geplant ist jedenfalls zusätzliche Schutzgebietskennzeichnungen
anzubringen, die an Hand von Piktogrammen darauf hinweisen, dass Zelten und
Campieren auf der Marienhalbinsel verboten ist. Auch die Kontrollen werden
weiter verstärkt stattfinden, um die beschriebenen Missstände zu
unterbinden. Darüber hinaus wurden Gespräche mit Anrainern geführt.
Die Bezirkshauptmannschaft wurde von uns ebenfalls unmittelbar nach Erhalt
ihres Schreibens über die Missstände informiert. Mit dieser und dem
Naturschutzbeauftragten für den Flachgau soll ein Konzept erarbeitet werden,
damit dieser naturbelassene Seezugang in seiner landschaftlichen Schönheit
und in seiner Erholungsfunktion für alle erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Rössler

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Unterstützer der Petition!

Die Zeit seit der Vorstandswahl im Mai war sehr arbeits- und abwechslungsreich.

Unter anderem haben wir im Salzburger Landtag eine Petition eingereicht, die sich auf die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft gestützt hat.

Möglich war das Ganze nur durch die grandiose Unterstützung des Landtagsabgeordneten Helmut Naderer mit seinem Team vom Landtagsklub „FWS-Freie Wähler Salzburg“ (vormals Team Stronach), durch die Unterstützung
der SPÖ Salzburg unter dem Parteivorsitzenden Walter Steidl,  Landtagsabgeordneten Othmar Schneglberger und Landesgeschäftsführer Hannes Mathes, ferner des Landtagsabgeordneten Friedrich Wiedermann von der FPS Liste Dr. Karl Schnell mit seinem Team, ins besonders Gemeinderat von Henndorf, Hannes Spöttl.

Ihnen gebührt ein besonderer Dank, dass sie sich so stark für Bürger einsetzen, die sonst von Beamten und Politikern der Landesregierung „überfahren“ werden, so wie es die Volksanwaltschaft unter der Federführung von Dr. Gertrude Brinek im Missstandsbericht an die LReg. sowie in den ORF-Sendungen „Bürgeranwalt“ in klaren Worten dargelegt hat.

Die Petition wurde – erwartungsgemäß – mit den Stimmen der ÖVP und Grünen abgelehnt. Ihre Behandlung erweckte leider nur den Eindruck eines „abgekarteten Schauspiels“, auf unsere Sachargumente wurde wieder nicht eingegangen. Um das neue Bewirtschaftungssystem zu rechtfertigen, wurden nur – wie zuvor in den Medien – beschämende Neidreflexe gegen uns „Privilegienritter“ geschürt.

Anzusehen ist dies auf unserer Homepage unter dem Link: https://ig-wallersee.org/petition-abgelehnt/

Bisher haben wir aber immerhin erreicht, dass (durch die Flächenvergrösserung im Flachuferbereich) besonders benachteiligten Seehäuslern eine Reduktion der Miete um -15% und -50% angeboten bzw. versprochen worden ist.

Außerdem hat LHStV Dr. Stöckl nach der Petitionsbehandlung eine Entschärfung der uns neu auferlegten Abbruchverpflichtung bei Vertragsende zugesagt.

In den Verträgen sind dazu aber noch große Ungereimtheiten enthalten bzw. scheinen wichtige und zugesagte Vertragsbestandteile gar nicht auf.

Unserer Meinung nach ist der vom Land vorgelegte Vertrag nach wie vor in weiten Teilen völlig unangemessen und rechtswidrig.

Unser Bestreben ist es daher weiterhin, ein für beide Vertragsseiten faires Vertragsergebnis zu erreichen.

Leider verschließt sich die Liegenschaftsverwaltung unter der Ressortführung von LHStV Dr. Stöckl diesen von der Volksanwaltschaft unterstützten Bemühungen. Sie will ihr neues Bewirtschaftungssystem offenbar mit Brachialgewalt zu Lasten der vernachlässigbaren  Wählergruppe „Seehäusler“ durchsetzen.

Es wird also noch viel Arbeit, Ausdauer und auch Widerstandskraft erfordern.

Gerade deshalb brauchen wir untereinander weiterhin Solidarität und gegenseitige Unterstützung.

Mit besten Grüßen

Der Vorstand

———————————————–
IG Wallersee

Erwartungsgemäß wurde unsere Petition im Salzburger Landtag am 28.6.2017 mit den Stimmen der ÖVP und Grünen abgelehnt. Sämtliche Empfehlungen der Volksanwaltschaft wurden ignoriert.

Die Petition wurde von SPÖ-Ltabg Othmar Schneglberger, Team Stronach-Ltabg Helmut Naderer, FPS-Liste Schnell-Ltabg Fritz Wiedermann und Ltabg Mag. Marlies Steiner-Wieser unterstützt.

Wir danken unseren Unterstützern!

Aus Datenschutzgründen wurde der Videomitschnitt von der Webseite entfernt – wenn Sie an genaueren Informationen interessiert sind, setzen Sie sich bitte mittels Email an in Verbindung!

Zeitablauf des Video-Mitschnittes vom Landtags-Ausschuss am 28.6.2017 ab 14:00:

14:39 Beginn der Übertragung

14:40 2. Petition betreffend den Abschluss von Mietverträgen über landeseigene Seengrundstücke am Wallersee, Obertrumersee, Grabensee und Mattsee

14:41 LAbg. Othmar Schneglberger (SPÖ)

14:56 Klubobmann LAbg. Helmut Naderer (TSS)

15:09 = 28:07 Petentin Gertraud Woywod, Msc, – IG-Wallersee – Schriftführerin

15:11 Einspielung der kurzen Animation: Petentin Gertraud Woywod, Msc

15:21 = 40:00 Petent Ing. Karl Reischl – IG-Wallersee – Bereichsleiter

15:25 = 44:06 LH-Stv. Dr. Christian Stöckl (ÖVP)

15:45 = 1:04 Experte Mag. Alexander Molnar – Referat 8/03 – Zivilrechtsangelegenheiten

15:51 LAbg. Friedrich Wiedermann (FPS-Landtagsklub)

15:54 LH-Stv. Dr. Christian Stöckl (ÖVP)

15:55 LAbg. Otto Konrad, MBA (ohne Partei)

15:57 LAbg. Dr. Josef Schöchl (ÖVP)

15:59 Klubobmann LAbg. Helmut Naderer (TSS)

16:03 LAbg. Josef Scheinast (DIE GRÜNEN)

16:07 LAbg. Markus Steiner, BA MA (FPS-Landtagsklub)

16:10 = 1:29 Expertin Dr. Christina Raithel – Mitglied IG Wallersee

16:18 = 1:37 Experte Dipl.Päd. Ing. Heimo Mooslechner – Obmann IG-Wallersee

16:27 LH-Stv. Dr. Christian Stöckl (ÖVP)

16:31 Experte Mag. Alexander Molnar – Referat 8/03 Zivilrechtsangelegenheiten

16:32 LAbg. Othmar Schneglberger

16:33 LAbg. Othmar Schneglberger (SPÖ)

16:34 LH-Stv. Dr. Christian Stöckl (ÖVP)

16:35 LAbg. Otto Konrad, MBA (ohne Partei)

16:36 LH-Stv. Dr. Christian Stöckl (ÖVP)

16:37 LAbg. Josef Scheinast (DIE GRÜNEN)

16:38 Klubobmann LAbg. Helmut Naderer (TSS)

16:39 LAbg. Ingrid Riezler-Kainzner (SPÖ)

Ende: =2:01:02

Liebe Wallerseegemeinde,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie zu einigen wichtigen Punkten unterrichten.

  • Die Volksanwaltschaft will sich mit den Ausführungen des Dr. Stöckl keinesfalls zufrieden geben. Dies ist auch die Begründung, dass der ORF für die Sendung “Bürgeranwalt“ am 31.05.2017 neuerlich Außenaufnahmen bei uns am Wallersee gemacht hat. Die Ausstrahlung erfolgt am 24.06.2017 – 17:30 in der Sendung Bürgeranwalt mit Herrn Dr. Resetarits und Frau Dr. Brinek (Volksanwältin).
  • Aufzeichnung der Sendung
  • Das Land hat in der Vertragsperiode 2005 – 2015 die privatrechtliche „Zustimmung zum Weiterbestand der bisherigen Bauwerke zum bisherigen Zweck“ erteilt (Punkt I./1., Seite 1 unten) und nur auf sein Recht verwiesen, bei Vertragsende vom Mieter die Entfernung der Bauwerke und Wiederherstellung des früheren Zustandes „so weit wie möglich“ auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung/Ablöse verlangen zu können. (Punkt VIII). Im neuen Vertrag unterschreibt man schon definitiv die Entfernung der Bauten bei Vertragsende.
    Es ist ein erheblicher Unterschied, ob verlangt werden kann, dass die Bauwerke entfernt werden oder man jetzt schon, mit Unterschrift, zustimmt, dass die Bauwerke definitiv entfernt werden müssen.
    Hierbei ist auch zu bedenken, dass der Vertrag jährlich, ohne Begründung, kündbar ist.
    Mit diesem Vertrag hat das Land die Möglichkeit geschaffen, für ihr besonders privilegiertes Klientel, kurzfristig Grundstücke frei zu machen. Also für Leute, die die hohe Pacht aus der Portokasse bezahlen können. Wieder ein Indiz für die Umverteilung von unten nach oben. Damit wäre das Seehäusler-Kapitel eigentlich beendet oder man wird in Zukunft für das Belassendürfen der Häuschen einen noch höheren Preis zahlen als jetzt gefordert. Die Unterschrift auf den Verträgen ist mit Unheil verbunden.
  • Am 28.06.2017 wird unsere Petition im Landtag behandelt. Hierfür haben uns die Parteien: Team Stronach, SPÖ, FPS und die LA Frau Steiner-Wiesner ihre Unterstützung zugesagt.Von LA Helmut Naderer (Team Stronach) und LA Othmar Schneglberger (SPÖ) wurden die Personen: Dr. Christine Raithel, Gertraud Woywod MSc, Dipl.Päd. Ing. Heimo Mooslechner Martin Bacher, Erich Holfeld, und Ing. Karl Stephan Reischl als Experten, an die Landtagsdirektion gemeldet, die am 28.06.2017 – 14:00 im Salzburger Landtag für Fragen, Antworten und Diskussion bereit stehen.
  • Salzburger Landtag Live

Mit freundlichen Grüßen,
Karl Reischl

 Es gab einmal einen schönen Natur- bzw. Wildbadeplatz in Landesbesitz bei der Einmündung des Wallerbaches. Den hat die Salzburger Landesregierung eines Tages ohne Angabe von Gründen zerstört. Denn plötzlich verwehrte ein hässlicher Zaun den Zugang zu diesem schönen Fleckchen.
Wir, die IG Wallersee, haben das in einem Video am 20. Mai deutlich gemacht.
Und auf einmal, innerhalb weniger Wochen, hat man den Zaun zwar nicht entfernt aber erneuert, wie unser Video zeigt, das wir genau einen Monat später aufgenommen haben:

Man wird als denkender Mensch annehmen, dass dies mit Naturschutzgründen zu tun haben sollte…. aber es wäre hilfreich, wenn erklärende Tafeln an den Zaun gehängt würden, anstatt nur “das Verbot auszusprechen”.
Die Zeit des widerspruchsfreien Gehorsams ist definitiv vorbei. Es erfordert heute schon Überzeugungsarbeit und das Herstellen von Verständnis für eine Problematik, um einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen.
So aber – hat man den Eindruck –  will sich die Landesregierung nur auf einfache Weise der Müllentsorgung und der Sorgfaltspflicht auf eigenem Besitz entledigen. Und diesen einem “greenwashing” unterziehen, indem man auf den Naturschutz verweist. In welcher Weise die Natur (welcher Teil der Natur?) hier durch einen Zaun geschützt sein soll, wo nicht mal Enten durchkönnten, bleibt offen.
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